ASBESTSANIERUNG - ENTSORGUNG HARTASBEST

Hartasbest-Sanierung nach TRGS 519

Die besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen sowie deren Entsorgung sind in der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest) definiert.

Unser ausgebildetes Fachpersonal hat eine langjährige Erfahrung in der Sanierung von Hartasbest.

Hartasbest wurde bis Anfang der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts als Isoliermaterial beim Brandschutz in der Dachdeckung und bei der Fassadenverkleidung eingesetzt.

Beispiele für Hartasbest:

  • Fassadenbekleidungen
  • Eternitplatten
  • Lüftungskanäle
  • Dacheindeckungen
  • Rohrleitungen
  • Flanschdichtungen
  • Fensterbänke
  • Blumenkästen

Infolge von Verschleiß und bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten werden krebserregende Asbestfasern freigesetzt. Daher sind zum Schutz von Mensch und Umwelt besondere Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Asbest erforderlich, zum Beispiel Schutzanzüge, Einhausungen, Absaugvorrichtungen und Befeuchten.

Eine Asbestsanierung kann nur durchführen, wer technisch und personell die Fachkompetenz nachweisen kann.

Unser Fachpersonal erwirbt sein Fachwissen im Umgang mit Asbest auf staatlich anerkannten Lehrgängen.

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