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Bei der Sanierung von Objekten, die künstliche Mineralfasern enthalten, werden Fasern und Stäube freigesetzt. Diese stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar und sind somit besonders überwachungsbedürftig.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 521 beinhalten technische und organisatorische Maßnahmen, die bei Arbeiten mit künstlichen Mineralfasern, beim Abbau und der Deponierung der Abfälle zu beachten sind.
Künstliche Mineralfasern (KMF) werden meist als Isolierung beim Schall-, Wärme- und Brandschutz eingesetzt, so bei:
Wir verfügen über die Zulassung zur Gefahrstoffsanierung.
Wir führen aber auch bundesweit Leistungen wie den Abriss von Flachdächern bzw. Bitumendächern fachgerecht aus.
Im Sinne des Angebots von kompletten Leistungen aus einer Hand führen wir zusammen mit qualifizierten Dachfirmen auch den Neuaufbau von Bitumendächern bzw. Flachdächern aus.